Legal
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HDStudio GmbH
Effective date:
Mai 2026
Introduction
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der HDStudio GmbH (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Shopify-Shop-Pflege, Werbe-, Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen sowie damit verbundener Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht abgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
Webdesign und Webentwicklung (Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Webseiten und Online-Shops)
Shopify-Shop-Pflege (laufende Betreuung, Anpassungen, Theme-Pflege, App-Verwaltung, Produktpflege, technische Wartung)
Werbe-, Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen (siehe § 5)
Grafik- und Mediengestaltung (Bilder, Banner, Logos, Newsletter, Werbematerialien)
Suchmaschinenoptimierung (SEO), Optimierung für generative KI-Systeme (GEO) und Content-Optimierung
Beratung im Bereich E-Commerce und digitales Marketing
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelangebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen werden gesondert vergütet.
(3) Die Agentur schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere keine bestimmten Verkaufszahlen, Reichweiten, Conversion-Raten, Rankings oder Sichtbarkeit in Suchmaschinen oder KI-Systemen). Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB, nicht um Werkverträge.
(4) Bei reinen Gestaltungs- und Entwicklungsprojekten mit klar definiertem Lieferumfang (z. B. Erstellung einer Webseite oder eines Logos) gelten werkvertragliche Regelungen gemäß §§ 631 ff. BGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Einzelvertrag.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(3) Angebote der Agentur haben, sofern nicht anders ausgewiesen, eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Datum.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Bilder, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde versichert, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos, Audio, etc.) die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und deren Verwendung keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte) verletzt.
(3) Verzögerungen, die durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.
(4) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte gegen die Agentur geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 5 Werbe-, Marketing- und Kommunikationsdienstleistungen / Werbebudget
(1) Der Begriff „Werbebudget" im Sinne dieser AGB und der Einzelverträge umfasst sämtliche vom Kunden bereitgestellten Mittel (Geldbeträge und/oder Sachwerte), die zum Zweck der Steigerung der Sichtbarkeit, Reichweite, Bekanntheit oder des Absatzes des Kunden eingesetzt werden. Werbebudget ist nicht beschränkt auf bezahlte Werbeschaltungen, sondern erfasst alle wachstumsorientierten Marketing- und Optimierungsmaßnahmen.
(2) Konkret können im Rahmen des Werbebudgets insbesondere folgende Leistungen erbracht werden:
Bezahlte Werbung (Paid Advertising) auf Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram), Google (Search, Display, Shopping, YouTube), TikTok, Pinterest und vergleichbare Werbenetzwerke
On-Page-Optimierung des Online-Shops: Platzierung von Werbeaktionen, Bannern, Aktionscodes, Pop-Ups, Landingpages, Kampagnenelementen, Conversion-optimierten Elementen
Suchmaschinenoptimierung (SEO): Optimierung von Produkttexten, Meta-Daten, Kategorietexten, Strukturdaten, interner Verlinkung, Page Speed und technischen SEO-Faktoren
Optimierung für generative KI-Systeme (GEO – Generative Engine Optimization): Anpassung von Inhalten zur besseren Auffindbarkeit in KI-basierten Suchsystemen wie ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews und vergleichbaren Plattformen
Content-Arbeit: Erstellung und Pflege von Produktbeschreibungen, FAQ-Bereichen, Ratgeber- und Blog-Inhalten, Kategorietexten, Bewertungs- und Testimonial-Sektionen
Influencer-Marketing: Identifikation, Ansprache, Verhandlung, Betreuung und Koordination von Kooperationen mit Influencern, Content Creatorn oder Markenbotschaftern, einschließlich der Abwicklung von Produktversand als Kooperationsgegenleistung
Konzeption und Umsetzung von Werbekampagnen, einschließlich Erstellung von Werbemitteln (Bilder, Videos, Texte, Banner, Newsletter)
Reporting, Analyse und laufende Optimierung der Maßnahmen
(3) Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt zu, dass das von ihm zur Verfügung gestellte Werbebudget nicht zwingend in vollem Umfang in externe Werbeschaltungen (Adspend) fließt. Die Agentur entscheidet im Rahmen ihres fachlichen Ermessens, welche Mischung aus externen Werbeausgaben und internen Optimierungsleistungen (Arbeitszeit der Agentur für SEO, GEO, Content, On-Page-Optimierung etc.) dem Werbeziel am besten dient. Diese Entscheidungsfreiheit der Agentur ist ein wesentlicher Bestandteil ihres Leistungsversprechens.
(4) Über die Art der Abrechnung des Werbebudgets wird im Einzelvertrag eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen. Möglich sind insbesondere folgende Modelle:
Direktzahlung des Kunden an die jeweilige Werbeplattform (z. B. Meta, Google) – die Agentur verwaltet die Konten, die Rechnungen erfolgen direkt an den Kunden; die Agentur erhält ein separates Honorar für die Betreuung
Verauslagung externer Werbekosten durch die Agentur mit anschließender Weiterberechnung an den Kunden, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Pauschalpreis-Modell: Die Agentur erhält einen Pauschalbetrag (Werbebudget), den sie nach eigenem fachlichen Ermessen auf externe Werbeausgaben und/oder interne Optimierungsleistungen verteilt. In diesem Fall trägt die Agentur das wirtschaftliche Risiko der Budgetverteilung; ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Mindest-Adspend-Quoten besteht nicht.
Werbebudget zuzüglich Management-Aufschlag (Marge in Prozent vom Adspend)
Reines internes Optimierungsbudget: Das gesamte Werbebudget wird in Arbeitszeit der Agentur für On-Page-Optimierung, SEO, GEO, Content-Pflege und andere interne Maßnahmen investiert. Externe Werbeschaltungen erfolgen in diesem Modell nicht.
(5) Sofern im Einzelvertrag keine andere Regelung getroffen wird, gilt das Pauschalpreis-Modell gemäß Abs. 4 dritter Spiegelstrich als vereinbart. Der Kunde erhält in diesem Fall auf Anfrage eine zusammenfassende Tätigkeitsübersicht der erbrachten Maßnahmen, jedoch keine detaillierte Aufschlüsselung der Budgetverteilung zwischen externen Werbeausgaben und interner Arbeitszeit.
(6) Die Agentur ist nicht verpflichtet, bestimmte Mindestausgaben pro Werbekanal zu tätigen. Die konkrete Verteilung des Werbebudgets auf einzelne Kanäle, Kampagnen und Maßnahmen liegt im fachlichen Ermessen der Agentur, soweit nicht im Einzelvertrag abweichend geregelt.
(7) Die Agentur schuldet keine bestimmte Wirkung oder einen bestimmten Erfolg der Maßnahmen (siehe § 2 Abs. 3). Werbeplattformen, Suchmaschinen und KI-Systeme sind in ihrer Funktionsweise, Verfügbarkeit, Reichweite, Algorithmen und Preisgestaltung von der Agentur unabhängig. Sperrungen, Einschränkungen oder Ablehnungen von Werbekonten oder Anzeigen durch die Plattformen sowie Änderungen von Such- und KI-Algorithmen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
(8) Bei Influencer-Kooperationen gilt ergänzend: Die Agentur weist den Influencer auf die geltenden Kennzeichnungspflichten gemäß § 5a UWG, § 22 MStV und vergleichbaren Vorschriften hin. Die Verantwortung für die tatsächliche Kennzeichnung als Werbung sowie für die Einhaltung der Kooperationsvereinbarung obliegt dem Influencer selbst. Eine Haftung der Agentur für rechtswidriges Verhalten von Influencern (insbesondere fehlende Kennzeichnung, Schleichwerbung, vertragswidrige Inhalte) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(9) Sachwerte (insbesondere Produkte), die im Rahmen von Influencer-Kooperationen vom Kunden bereitgestellt und versendet werden, stellen eine geldwerte Gegenleistung an den Influencer dar. Steuerliche Behandlung (insbesondere etwaige Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG, Erfassung als Sachzuwendung) sowie die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungspflichten obliegen ausschließlich dem Kunden. Die Agentur erbringt keine steuerliche Beratung.
(10) Die Agentur hat das Recht, Kampagnen vorzeitig zu pausieren oder zu beenden, wenn das vereinbarte Werbebudget aufgebraucht ist oder rechtliche, technische oder vertragliche Gründe dies erfordern (z. B. Verstoß gegen Werbeplattform-Richtlinien). Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Einzelangebot. Sofern keine Festvergütung vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensätze der Agentur.
(2) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele (z. B. 7 oder 30 Tage) können einzelvertraglich vereinbart werden.
(4) Bei laufenden Betreuungsverträgen (Retainer) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus zum 1. eines Monats. Die Leistungserbringung beginnt nach Zahlungseingang oder gemäß vertraglicher Vereinbarung.
(5) Bei Projektverträgen ist die Agentur berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswerts bei Vertragsschluss zu verlangen. Weitere Teilzahlungen können nach Erreichen von Projektmeilensteinen in Rechnung gestellt werden.
(6) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. Bei laufenden Werbekampagnen kann dies die vorübergehende Pausierung von Anzeigen umfassen.
(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind.
§ 7 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
(1) An sämtlichen von der Agentur im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Designs, Grafiken, Texte, Code, Konzepte, Werbemittel, SEO-Texte) verbleiben die Urheber- und Verwertungsrechte zunächst bei der Agentur.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Kunden die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Rechte auf Dritte oder eine Bearbeitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche erstellten Werke Eigentum der Agentur; ihre Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet.
(4) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit hinzuweisen, insbesondere den Namen und das Logo des Kunden in Referenzlisten, auf der eigenen Webseite und in sozialen Medien zu nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
(5) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte verbleiben in dessen Eigentum. Der Kunde räumt der Agentur das für die Leistungserbringung erforderliche Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung bzw. Erbringung der letzten Leistungspflicht.
(2) Laufende Betreuungsverträge (Retainer) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten oder anhaltend rechtsverletzendem Verhalten des Kunden.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(5) Im Falle der Kündigung sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits angefallene Werbeauslagen und Kosten gegenüber Dritten (z. B. Werbeplattformen, Influencern) sind unabhängig von der Kündigung zu erstatten. Bereits in interne Optimierungsleistungen (SEO, GEO, Content, On-Page) investierte Arbeitszeit kann nicht zurückgefordert werden.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei werkvertraglichen Leistungen (z. B. Erstellung einer Webseite) gewährleistet die Agentur, dass die Werke bei Übergabe mangelfrei sind.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat die Agentur das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme oder Übergabe. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Keine Mängel sind insbesondere: technische Inkompatibilitäten mit nachträglich vom Kunden installierten Apps oder Erweiterungen, Änderungen durch Plattform-Updates (z. B. Shopify, Theme-Updates), gestalterische oder inhaltliche Geschmacksfragen, Algorithmus-Änderungen von Suchmaschinen oder KI-Systemen sowie ausbleibende wirtschaftliche Erfolge.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Die Agentur haftet nicht für:
Ausfälle, Sperrungen oder Einschränkungen von Werbeplattformen (Meta, Google etc.) oder deren Konten
Ablehnung von Anzeigen oder Produkten durch Werbeplattformen aufgrund deren Richtlinien
Änderungen von Algorithmen oder Bewertungskriterien bei Suchmaschinen, KI-Systemen oder Werbeplattformen
Verhalten von Influencern oder anderen Dritten, einschließlich fehlender Werbekennzeichnung, vertragswidriger Inhalte oder Nichterfüllung von Kooperationsvereinbarungen
Schäden, die aus vom Kunden bereitgestellten fehlerhaften oder rechtswidrigen Inhalten resultieren
Wirtschaftliche Erfolge (Umsatz, Reichweite, Conversion, Rankings, Sichtbarkeit in KI-Systemen) der durchgeführten Maßnahmen
Datenverluste oder Schäden durch nicht regelmäßig erstellte oder unvollständige Backups, sofern die Backup-Pflicht nicht ausdrücklich übernommen wurde
Schäden durch Drittanbieter-Apps oder Erweiterungen, die im Shop installiert sind
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber den von ihm verantworteten Datenverarbeitungen verantwortlich (Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Einwilligungen etc.). Die Agentur unterstützt im Rahmen ihrer Beauftragung, übernimmt jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit kundenseitiger Datenschutzdokumente.
§ 12 Unterauftragnehmer
(1) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen geeigneter Unterauftragnehmer und Freelancer zu bedienen. Hierfür ist keine gesonderte Zustimmung des Kunden erforderlich.
(2) Die Agentur bleibt gegenüber dem Kunden voller Vertragspartner und haftet für ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz der Agentur in Ludwigsburg. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel selbst.